Wahlarztinformation

Sanft.

Sicher.

Beschwerdefrei.

Wahlärzte sind Privatärzte ohne Verträge mit den öffentlichen Krankenversicherungsträgern.

Als Wahlarzt stelle ich ihnen meine uneingeschränkte Aufmerksamkeit, mein Wissen und meine langjährige Erfahrung zur Verfügung entsprechend ihrem Krankheitsbild und ihren medizinischen Wünschen. Dafür nehme ich mir mehr Zeit als ein Kassenarzt, der an die Vorschreibungen der Krankenversicherungsträger gebunden ist und seine Betriebskosten aufgrund der niedrigen gedeckelten Tarife nur mit der großen Frequenz seiner Patienten bei geringem Zeitaufwand decken muss.
Auch bei bescheidenen Unternehmensauftritten sind gut zwei Drittel der Bruttoeinnahmen zur Deckung der Unkosten nötig.

Als Wahlarzt erfolgt die Verrechnung der Honorare direkt mit dem PatientInnen. Mit der Honorarnote, die die Leistung exakt aufschlüsselt, erhalten sie je nach Versicherungsträger einen gewissen Anteil, der  die durch die Versicherung gewährten Leistungen refundiert.

Ärztliche Leistungen, die ungeachtet ihrer medizinischen Notwendigkeit außerhalb des Leistungskataloges liegen, werden von den Versicherungen nicht erstattet. Gelegentlich übernehmen Zusatzversicherungen für ambulante Leistungen diese Restkosten.

Da es in der Ordination immer öfter vorkommt, dass PatientInnen ihren Termin nicht einhalten, sehen wir uns gezwungen, den Betrag der versäumten Ordination einzuheben, wenn der Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wird. Ausnahme ist eine Erkrankung, da kann eine Absage natürlich auch kurzfristig erfolgen, eine Absage ist aber erforderlich!

Nur dann haben wir die Möglichkeit, PatientInnen von unserer Akutwarteliste einzuschieben.

Wir bitten um ihr Verständnis!